Startseite->Artikel->Arbeit der Strahlenschützer „kriminell“
Arbeit der Strahlenschützer „kriminell“
Kategorie: MobilfunkAutor: Bürgerinitiative Omega Klaus Rudolph
Siegfried Zwerenz bezweifelt, dass Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung ausreichend sind.
Speichersdorf. (whü) Einen Einblick in die Eigenart von Strahlungen, das Zustandekommen der hohen Grenzwerte des Immissionsschutzgesetzes, die Verquickungen der Politik und der Mobilfunkindustrie und in die negativen Auswirkungen elektromagnetischer Wellen auf die Gesundheit gab der Baubiologe und Heilpraktiker Siegfried Zwerenz am Freitag einem interessierten und lang ausharrenden Publikum. Da der Frühstücksraum des Landgasthofes Imhof nicht ausreichte, musste in die Kegelbahn ausgewichen werden. Der große Besuch überraschte, hatte der Bund Naturschutz doch nicht einmal eine Woche Zeit für die Vorbereitung. Neben zahlreichen Besuchern von auswärts war auch mehr als die Hälfte des Gemeinderates anwesend. „Es hat in der Gemeinderatssitzung vom 13. Januar im Landgasthof „Imhof“, nicht die Aufklärung stattgefunden, wie wir uns diese vorstellen“, bedauerte Norbert Pietsch vom Bund Naturschutz. Deshalb lud er zu einer weiteren Informationsversammlung zum Thema Mobilfunk in den Landgasthof „Imhof“ ein.
Er bezeichnete die Sitzung, in der nur Vertreter des Betreibers und Professor Käs von der Bundeswehrhochschule München anwesend waren, als „Verkaufsveranstaltung der Firma e-plus“. Mit dem nachträglichen Diskussionsabend wolle der Bund Naturschutz der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich eingehender zu informieren und auf dieser Basis ein besseres Urteil fällen zu können. Als Referent war der Baubiologe und Heilpraktiker Siegfried Zwerenz, der Tirschenreuther Vorsitzende der „Bürgerwelle e.V. - Dachverband der Bürgerinitiativen zum Schutz vor Elektrosmog in Deutschland“ anwesend.
Inhalte verheimlicht?
Bei Einführung der Grenzwerte im Bundesimmissionsschutzgesetz 1997 habe die Politik Werte einer der Weltgesundheitsorganisation WHO zuzurechnenden internationalen Kommission ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) übernommen. Dahinter stecke jedoch ein Privatclub von 16 Wissenschaftlern mit nachweislich unternehmerischen Interessen. Für die Grenzwerte habe die Kommission nur 13 aus Hunderten von Studien genutzt.
Wie Dr. Neill Cherry von der Lincoln Universität, Neuseeland, nachgewiesen habe, würden die benutzten Studien einen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Wellen und Gesundheitsschäden belegen. Dieser werde jedoch von der Kommission bestritten.
Nicht umfassend
Zwerenz fragte weiter, warum es trotz der Grenzwerte massive Probleme gebe. Er begründete dies damit, dass bei der Festlegung der Grenzwerte nur die Wärmereaktionen berücksichtigt worden seien. Die Auswirkungen auf den Schlaf-Rhythmus, das Nerven- und Immunsystem und die Gehirnfunktionen hätten keine Beachtung gefunden.
Durch den Wechsel von Pausen und Signalen sei hochfrequent gepulste Strahlung des Mobilfunks und der schnurlosen Telefone besonders schädlich für das Erbgut, für Gehirn- und Herzfunktionen. Bei mehr als einem Nanowatt pro Quadratzentimeter Strahlung erkranken vor allem Kinder an Allergien, Blutbildveränderungen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen und Ohrensausen. D-Netze hätten aber 4,7 Watt/Quadratmeter, das E-Netz 9,5 Watt/Quadratmeter. In Deutschland liegt der Grenzwert bei zehn Watt pro Quadratmeter.
