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01.03.2004 17:19 Alter: 7 yrs

Brief an Jürgen Trittin

Kategorie: Mobilfunk
Autor: Bürgerinitiative Omega Klaus Rudolph

Mobilfunk-Risiken – Sofortiger Baustopp für Mobilfunkanlagen in München.

Herrn Umweltminister Jürgen Trittin, Berlin, per Telefax:

München, 26.02.2004

Mobilfunk-Risiken – Sofortiger Baustopp für Mobilfunkanlagen in München –

Sehr geehrter Herr Umweltminister,

die heute in allen Medien bekannt gewordene Verweigerung von Deckungszusagen der Haftpflichtversicherer wegen möglicher Gesundheitsschäden sollte Anlass sein, die bisherige Politik der Bundesrepublik Deutschland im Genehmigungsverfahren für Mobilfunkanlagen grundsätzlich zu überdenken.

Wie Sie aus vielen Anhörungen und Bürgergesprächen wissen, bewegt das Thema möglicher gesundheitlicher Risiken von elektromagnetischen Strahlungen durch Mobilfunkmasten die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in besonderer Weise.

Bisher wurde immer damit argumentiert, dass die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Deutschlands sehr gering sind und das im übrigen bisher keine Studien über nachweisbare gesundheitliche Schäden durch Mobilfunkstrahlung vorliegen würden.

Wie Sie wissen, ist es beim Einsatz neuer Technologien oft erst nach Jahren möglich, konkrete gesundheitliche Schäden nachzuweisen, weil diese naturgemäß eine gewisse Emissionsdauer voraussetzen. Müssen wir wirklich solange warten, bis Menschen tot umfallen oder irreversible gesundheitliche Schäden davon tragen? Wenn Sie sich an die vergleichbare Problematik im Asbestbereich erinnern, wurden dort die gesundheitlichen Probleme jahrelang heruntergespielt. Erst als sie offenkundig nicht mehr zu leugnen waren, hat die daraus resultierende Haftpflichtproblematik zu noch heute unabsehbaren Konsequenzen geführt.

Wie Sie auch wissen, hat deshalb David gegen Goliath in verschiedenen Aktionen und Anträgen eine Beweislastumkehr in dieser hoch sensiblen Frage gefordert, d.h. dass die Betreiber von Mobilfunkanlagen den positiven Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Strahlungen durch Mobilfunkmasten als Voraussetzung für weitere Genehmigungen erbringen müssen.

In unserer Verfassung hat der gesundheitliche Schutz der Bürgerinnen und Bürger als Souverän unseres Staates absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Wenn jetzt schon die Goliaths aus der Haftpflichtversicherungsbranche gegenüber den Risiken der Mobilfunkstrahlung eine überraschend und erfreulich restriktive Haltung einnehmen, sollte dies auch dazu führen, dass die Politik aus Fürsorgepflicht für die ihr anvertrauten Bürger eine ebenso restriktive Haltung bei künftigen Genehmigungen von Mobilfunkanlagen und bei der Überprüfung der Genehmigung von bestehenden Mobilfunkanlagen einnehmen, wie dies nun von der Versicherungswirtschaft praktiziert wird.

Aus diesen Gründen darf ich Sie sehr herzlich bitten, künftig Mobilfunkanlagen in Deutschland nur noch genehmigen zu lassen, wenn der positive Nachweis der absoluten gesundheitlichen Unschädlichkeit erbracht ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für diese Initiative.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Fricke, Vorsitzender David gegen Goliath e.V.



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