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Offener Brief an das BfS zum DECT-Thema
Kategorie: MobilfunkAutor: Herwig Borr
Das Entscheidungsrecht des Verbrauchers hat in einer freien Marktwirtschaft oberste Priorität. Um entscheiden zu können, muss der Verbraucher auf ein mögliches Gefahrenpotential hingewiesen werden. Wenn Sie Ihre präventiven Empfehlungen ernst meinen, woran ich keinen Zweifel habe, frage ich mich, warum Sie nicht auch eine Forderungen an die Politik formulieren, eine Kennzeichnungspflicht für alle nicht Strahlen reduzierten DECT- und CT1plus-Telefone einzuführen. Ich würde mich über Ihre Initiative freuen.
Erlauben Sie mir bitte abschließend, eine Forderungen an das BfS selbst zu richten. Sie setzen sich mit Ihren Empfehlungen im Internet entschieden für Prävention ein. Intensive und nachhaltige Aufklärungsarbeit kann aber nur massenwirksam sein, wenn Sie auch in die Hardprint-Medien gehen. Bedenken Sie bitte, dass den meisten Verbrauchern immer noch nicht bekannt ist, dass DECT-Basisstationen Dauerstrahler sind.
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen von Ihnen konstruktiv verstanden zu werden und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Herwig Borr
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