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Altbau - energetische Sanierung rechnet sich nach ungefähr 14 Jahren

Gegenwärtig ist es vielen potentiellen Hauskäufern sehr wichtig, in ein energieeffizientes Gebäude zu investieren. Hierbei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: Direkt ein Effizienzhaus zu kaufen, einen Altbau zu sanieren oder ein neues Effizienzhaus selbst zu bauen.

Dieses muss von einem qualifizierten, zertifizierten Fachmann als solches abgesegnet werden. Das Prädikat „Effizienzhaus" steht dabei für eine ausgesprochen hohe energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes. Entwickelt wurde der Titel vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Bauherren und Sanierer, die gemäß dieser Qualitätsansprüche arbeiten, haben einen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Baufinanzierung und Subventionen

Laut einer Studie der dena rechnet sich Opens external link in new windowdas energetische Sanieren eines Einfamilienhauses in so gut wie allen Fällen, da dadurch die Energiekosten drastisch sinken. Allerdings sind auch die Kosten für die Sanierung eines Gebäudes entsprechend hoch, darum ist es sinnvoll auf die im Vorangegangenen erwähnten Subventionierungsmöglichkeiten zurückzugreifen. Doch selbst, wenn man diese Möglichkeiten nicht in Anspruch nimmt, rechnet sich die energetische Sanierung eines Altbaus nach ungefähr 14 Jahren. Zusätzlich zur staatlichen Förderung gibt es die Option, verschiedene Baufinanzierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel kann man den Kauf einer Immobilie direkt finanzieren lassen oder sich finanzielle Unterstützung für die Renovierung, Sanierung oder Modernisierung der eigenen Immobilie einholen.

Der Energiepass gibt wichtige Anhaltspunkte

Der Energiepass oder Energieausweis ist ein Ausweis, der den Energieverbrauch eines Gebäudes festhält. Er soll einem Käufer oder Mieter eine Orientierung für den Energieverbrauch des jeweiligen Hauses liefern. Dies gilt für Bestandsimmobilien. Anhand der Energiekosten lässt sich schlussfolgern, ob Modernisierungsbedarf besteht, da die Kosten bei einem energieeffizienten Haus ungleich niedriger sind. Seit 2008 ist es für Verkäufer und Vermieter Pflicht, einen solchen Pass vorzulegen. Der Käufer oder Mieter sollte also beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie auf diese Angaben achten, selbst wenn Makler und Immobilienverbände dies für nicht zwingend nötig halten. Es gibt zwei Varianten dieses Ausweises: Die Verbrauchsvariante, die auf Basis der Heizkostenabrechnung erstellt wird und die Bedarfsvariante, bei der die baulichen Bestandteile der Immobilie durch einen Experten geprüft werden. Es wird dabei beurteilt, wie hoch der Energieverbrauch angesichts des baulichen Zustandes der Immobilie ist. Verbraucherschützer raten zur letzteren Variante.