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NICHT THERMISCHE WIRKUNGEN die verschwiegene Gefahr

Dass die Mobilfunk —Technologie krank macht ist ja längst kein Geheimnis mehr (italienisches Gerichtsurteil) aber nur wenige kennen die Gefahren von athermischen Feldern bzw. Wirkungen (siehe AUVA-Studie der Wiener Universität).

Tatsache ist jedoch, dass jede Mobilfunkanlage zusätzlich extrem niederfrequente Felder in der Mitte der Anlagen erzeugen, die sich mit den nächstumliegenden Basisstationen über das Erdreich magnetisch verbinden bzw. magnetisch koppeln. Wobei die Struktur der ultraschwachen Felder von der Ausstattung der Funkelemente abhängt, sie durchfließen alles was geerdet ist bis zu 30 Km Entfernung, die extrem niederfrequenten Felder, die sich mit ihren Intensitäten weit unter den Grenzwerten befinden, stören die Biologie bei Mensch, Tier und Pflanzenwelt nachweisbar gravierend.

Viele betroffene Menschen, die mit den künstlich erzeugten Feldern längere Zeit konfrontiert sind, klagen über massive gesundheitliche Beschwerden, die von Niedergeschlagenheit, psychische Störungen bis hin zu Tumor und Krebserkrankungen führen. Durch diese gesundheitlichen Schädigungen werden die gesetzlich verankerten Grundrecht  für den Menschen „auf Leben und körperlicher Unversehrtheit“ aufs gröbste missachtet.

Obwohl es zahlreiche Hinweise für krebsfördernde Wirkungen gibt, werden die Hinweise bei der Festlegung der „Grenzwerte“ vollständig ignoriert und nur die thermische Wirkung (Hitze) zu Grunde gelegt. Es ist nicht der erste Grenzwert-Irrtum: 1973 betrug der Grenzwert für Asbest drei Millionen Fasern /m3 heute beträgt er 400 Fasern /m3 (EU), Irrtümer zeigten sich bei Contergan, Nikotin, Holzschutzmitteln etc., es ist nicht verwunderlich, dass keine Versicherungsgesellschaft die Mobilfunkkonzerne gegen das Risiko von Strahlenschäden versichert. Studien die nicht von der Mobilfunklobby finanziert werden verschwinden einfach in den untersten Schubläden.

Von Seitens der Mobilfunkindustrie wird die Öffentlichkeit mit der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte betrogen, den sie beziehen sich bekanntlich nur auf thermische Effekte und nicht auf athermische Wirkungen, sie gaukeln uns eine Sicherheit vor , wo keine besteht und dem ständigen Hinweis, auf die Unbedenklichkeit ihrer  Technologie. Grenzwerte schützen nicht den Menschen sondern die Geschäfte der Netzbetreiber.

Auch der Gesetzgeber (Staat) schützt uns nicht, im Gegenteil: Die zuständigen Politiker-innen sind die Handlanger der Mobilfunknetzbetreiber, sie ermöglichen ihnen den unüberschaubaren Ausbau von immer neuen Funkanlagen, sowie die unverantwortliche Nachrüstung bestehender Anlagen (UMTS-LTE). Mit jedem neu installierten Funkelement, wird das ohnehin schon sehr enge Magnetfeldnetz noch enger verknüpft.

Obwohl eine Möglichkeit besteht, die technisch erzeugten Felder direkt am Entstehungsort (Funkanlage) zu unterbinden, existieren sie für die Netzbetreiber nicht, athermische Wirkungen bzw. Felder  sind für sie psychosomatische Ereignisse.

Dennoch wurde im Anfang Oktober 2012 ein einzigartiges Projekt in einer Gemeinde ( 4.500 Einwohner) im Land Salzburg durchgeführt. Bei diesem Experiment wurden 18 Funkanlagen im Ortsgebiet und einigen Umlandgemeinden das Umfeld der Anlagen legal neutralisiert. Durch diese Vorgangsweise ist das gesamte Ortsgebiet frei von athermischen Störfeldern, physikalisch nachweisbar, die Ergebnisse liegen im Mai 2013 vor