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Die neue Trinkwasserverordnung zur Qualitätssicherung unseres kostbarsten Lebensmittels

Am 28. Mai 2001 wurde im Bundesgesetzblatt die neue „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ verkündet

Die neue Trinkwasserverordnung tritt allerdings erst nach einer Übergangsfrist am 1. Januar 2003 in Kraft. Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Sie gilt jedoch nicht für natürliches Mineralwasser. Diese unterliegen der Mineral- sowie Tafelwasserverordnung und Heilwässer zusätzlich dem Arzneimittelgesetz. Wichtigste Änderung in der Verordnung ist die Herabsetzung der zulässigen Höchstkonzentration von Blei im Trinkwasser von 40µg/l auf 10µg/l. Um die Herabsetzung des Grenzwertes erreichen zu können, wird ein Austausch der zum Teil noch vorhandenen Bleirohre erforderlich sein. Zur Durchführung dieser sehr aufwendigen Arbeiten ist, in Einklang mit der Richtlinie, ein Übergangszeitraum bis zum Jahr 2013 vorgesehen. Abgesehen von Bleirohrhaltigen Altbauten gilt in Deutschland: Wer seinen Durst löschen will, muss nicht zur Mineralwasserflasche greifen. Es reicht, den Wasserhahn aufzudrehen. Das unterstreichen Untersuchungen der Stiftung Warentest bei der Analyse verschiedener Mineralwässer.
Die Qualität des Trinkwassers wird rund um die Uhr streng kontrolliert. Bund, Länder, Kommunen und die Wasserwirtschaft sichern gemeinsam, dass die hohen gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität eingehalten werden. Die in der TVO aufgestellten Parameter und Grenzwerte sind grundsätzlich am Wasserhahn des Verbrauchers einzuhalten, dort sind auch die Proben zu nehmen.
Trotzdem können verschiedene Stoffe nicht oder nicht völlig technisch beseitigt werden.
Zur Verbesserung der Trinkwasserqualität sollte deshalb weniger an die technische Aufbereitung als an die Vermeidung des Einsatzes bestimmter Stoffe in Produktrezepturen geachtet werden.


Quelle: www.umweltlexikon-online.de