... und der Mensch in Einsamkeit versinkt, hat die Profitgier des Menschen die Natur besiegt.
Eine Vorstellung, die nicht nur nachdenklich stimmt, sondern beängstigend ist.
Täglich sterben bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Darunter Arten, die noch nie wissenschaftlich erfasst wurden, aber dennoch für unsere Lebenswelt sehr wichtig sind.
Egal, ob es um die Abrodung der Wälder oder das Abschlachten von Walen geht — der Mensch ist im Begriff, nur aus Profitgier andere Lebenskulturen auszurotten und sich zum Alleinherrscher der Welt zu machen. Denn schon heute sind mindestens 5.400 Tier- und 4000 Pflanzenarten an der Grenze zur Ausrottung.
Die unmittelbar drohende Ausrottung vieler Tiere aufgrund einer Ausbreitung des Welttierhandels führte 1973 zum Abschluss des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Es reguliert seit dem 1. Juli 1975 den Internationalen Handel mit gefährdeten Wildtieren, Pflanzen und Teilen aus ihnen (Elfenbein, Nashorn etc.).
Dennoch konnte auch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen nicht verhindern, dass sich der weltweite Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen zum Milliarden- Geschäft etablierte. Aufgrund enormer Profitspannen wird der Umsatz auf jährlich 30 Milliarden Mark geschätzt. Mindestens ein Viertel davon entfällt auf den Schwarzmarkt. Beim Schutz der Nashörner beispielsweise hat das Abkommen genauso versagt, wie bei Thunfischen, Haien oder Tropenhölzern.
Die Gründe dafür sind Schwachpunkte des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Denn das Übereinkommen kann nur Arten schützen, die bereits gefährdet sind. Im Klartext heißt das: eine Population muss bereits stark dezimiert und in einer ökologisch bedenklichen Lage sein.
Darüber hinaus sind Entscheidungsprozesse anfällig für die Blockade durch übergeordnete wirtschaftliche, politische und ideologische Interessen. Selbst, wenn eine Gefährdung offensichtlich ist, findet ein entsprechender Antrag oft nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der Vertragsstaaten oder wird auf Druck mächtiger Länder zurückgezogen.
Außerdem fehlen dem WA Zwangsmittel zur Durchsetzung der kommerziellen Handelsverbote für die höchst gefährdeten Anhang I-Arten gegenüber Vertragsstaaten, die weiterhin solche Importe zulassen.
Ein Beispiel: etliche ostasiatischen Staaten weigern sich immer noch, die Einfuhr und Vermarktung illegal beschaffter Teile von Nashörnern, Tigern, Bären oder Moschustieren konsequent zu unterbinden.
Grundsätzlich obliegt die Überwachung und Beschränkung des Handels den Ursprungsländern. In den meisten Wildlife-Exportstaaten jedoch fehlt der politische Wille, diese Verpflichtung umzusetzen. Und gerade die armen Drittweltländer verfügen nicht über die personellen und finanziellen Mittel, die für eine aufwendige Bestands- und Handelsüberwachung auf der Ebene ökologischer Kriterien erforderlich wären.
Ebenso kann das WA nur den grenzüberschreitenden Handel regeln. Innerhalb der Grenzen eines Landes ist sie machtlos. So konnten auf Bali brutal Meeresschildkröten abgeschlachtet werden und in Südafrika vor dem Hintergrund eines ökologisch unsinnigen Schlachtprogrammes angeblich überzählige Elefanten.
Eine Liste der verbotenen Tiere bzw. Teile und nähere Infos zum Artenschutz-Abkommen gibt es beim Bundesamt für Naturschutz .
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