Das Online-Netzwerk Campact ruft Bürger/innen auf, sich online in die Beratungen zur Neufassung des gestern in den Bundestag eingebrachten Gentechnik-Gesetzes einzumischen. Dieses regelt die Informationspflicht von Behörden und Unternehmen bei Gentechnik-Skandalen und setzt den im deutschen Gentechnik-Gesetz noch fehlenden Teil der EU-Freisetzungsrichtlinie um. In den nächsten zwei Wochen wird der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages über den Entwurf beraten.
"Bei der Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie setzt die Bundesregierung auf Verdunkelung", so Günter Metzges, Gentechnik-Campaigner bei Campact. Gemäß der EU-Richtlinie muss die Öffentlichkeit informiert werden, wenn gentechnikfreie Organismen illegal freigesetzt werden oder ein hinreichender Verdacht besteht, dass durch den Anbau Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
"Der gestern in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf stellt diese Vorgaben der EU-Richtlinie auf den Kopf", so Metzges. Gemäß Regierungsentwurf muss der Bürger nicht informiert werden, wenn nach Ansicht der Behörden die Vertraulichkeit ihrer Beratungen bedroht ist, wettbewerbsrelevante Informationen berührt werden oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Veröffentlicht wird somit nur dann, wenn Behörden und Gentechnikunternehmen einverstanden sind.
"Der Entwurf schützt die Gentechnikindustrie und nicht die Menschen", so Metzges. Unter der Adresse http://www.campact.de können Bürger/innen per EMail an die Mitglieder des Verbraucher-Ausschusses im Bundestag schreiben und die vollständige Information der Bevölkerung über Gentechnik-Skandale fordern.
Vreden, 27.01.2006
Ihr Ansprechpartner:
Günter Metzges
Campact e.V.
Telefon: 0 42 31 . 957 446
Mobil: 0177 . 79 587 36
E-Mail: metzges@campact.de
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