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Das neue Bundesnaturschutzgesetz

Bedrohte Tierarten sind nicht erst seit gestern zum Thema geworden. Es betrifft aber nicht nur Exoten. Auch in Deutschland findet das Artensterben statt.

Laut IUCN (Rote Liste der gefährdeten Arten) sind mittlerweile 24% aller Säugetiere und 12% aller Vogelarten gefährdet oder unmittelbar vom Aussterben bedroht. Auch in unseren Breiten gibt es einige Beispiele für stark bedrohte Tierarten, wie beispielsweise der Fischotter, der Brachvogel, der Europäische Iltis und die Kreuzotter. Die Hauptgründe für den hohen Artenverlust sind Lebensraumverlust durch intensive Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die Jagd, die Entnahme von Pflanzen sowie die Einbürgerung fremder Arten und die steigende Umweltverschmutzung. Durch das Wachstum der menschlichen Bevölkerung und durch die Auswirkungen der Technik auf die natürlichen Ökosysteme wird das Massensterben stark beschleunigt. Gut vierzig Arten vom Reh bis zum Seehund dürfen derzeit bejagt werden. Heute verändert sich die Umwelt in weiten Teilen der Erde so schnell, dass die meisten Arten sich daran nicht durch natürliche Selektion anpassen können. Im Vergleich mit den anderen EU-Mitgliedstaaten rangiert Deutschland in bezug auf den Artenschutz auf dem letzten Platz. Es wurde höchste Zeit eine gesetzliche Neuregelung zu finden. Seit dem 1. Februar 2002 ist nun das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz werden natürlich nicht alle Probleme der Naturerhaltung gelöst. Viel wird nun von der Umsetzung in die Ländergesetze und von der praktischen Umsetzung des Gesetzes abhängen. Das Gesetz gibt aber dem Naturschutz in Deutschland neue Impulse durch mutige Innovationen, vor allem bei der Regelung der Landnutzung.

Quelle: www.artensterben.de, www.nabu.de