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Dosenpfand in Gefahr?

Kippt das vom ehemaligen Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) mit der Getränkeindustrie ausgehandelte Dosenpfand?

Zitat der Onlineausgabe der Tagesschau:

"Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das geplante Dosenpfand vorerst gestoppt. Die Richter urteilten, dass das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) angestrebte Dosenpfand deutschem Recht widerspreche. Ein derart gewichtiger Eingriff hätte vom Gesetzgeber geregelt werden müssen und nicht wie geschehen in einer Regierungsverordnung, so die Richter. Außerdem dürfe das Dosenpfand nicht eingeführt werden, weil es nicht im Einklang mit dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz stehe. Die Richter entbanden mit dem Urteil mehrere große Handelskonzerne und Getränkehersteller von der Pflicht, das Pfand vom Jahreswechsel an zu erheben.

Kläger-Anwalt Clemens Weidemann wertete das Urteil als "Anfang vom Ende des Pflichtpfands". Der Vertreter des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen nannte die Entscheidung "sehr überraschend". Die Pfandgegner in der Branche haben - neben anderen juristischen Schritten - alle Bundesländer verklagt.

Trittin beharrt auf Pfand

Umweltminister Trittin will trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts das Pfand auf Einwegverpackungen für Getränke einführen. "Es bleibt bei der Pfandpflicht zum 1. Januar." Die richterliche Entscheidung habe nur Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen und nicht auf das gesamte Bundesgebiet, sagte Trittin.

Industrie: Urteil Schlappe für Trittin

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht in dem Urteil eine schwere Schlappe für die Bundesregierung . "Der Versuch von Bundesumweltminister Trittin, auf dem kleinen Dienstweg vollendete Tatsachen zu schaffen, ist in letzter Sekunde verhindert worden." Auch der Hauptverband des Einzelhandels begrüßte das Urteil. Das Vorhaben der Bundesregierung sei nun endgültig vom Tisch, sagte Verbandssprecher Hermann Frenzen. "Es ist nicht vorstellbar, dass das Pflichtpfand in allen übrigen Bundesländern eingeführt wird, aber nicht in Nordrhein-Westfalen." Das Pfand sei umweltpolitisch kontraproduktiv und riefe für den Handel unverantwortliche Kosten hervor.

Berufung möglich

Das Gericht ließ der Bundesregierung jedoch bewußt den Weg in die nächst höheren Instanzen offen, denn gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Das Gericht erlaubte die so genannte "Sprungrevision", bei der Instanzen übersprungen werden können, um das Verfahren direkt dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.

Insgesamt hatten 35 Handelsketten, Getränke- und Verpackungshersteller gegen das Dosenpfand geklagt. Das Gericht hatte die Kläger in die vier exemplarische Gruppen Verpackungshersteller, Brauereien, Handelsketten und Getränkehersteller aufgeteilt und für jede Gruppe eine Entscheidung verkündet."

Ende des Zitats.

Merkwürdig ist der Gang zum Gerichts schon, denn seinerzeit hatten sich die Vertreter von Bundesregierung und Getränkeindustrie auf eine Regelung geeinigt, nach der bei Überschreitung einer Obergrenze an Einwegverpackungen das sogenannte Dosenpfand eingeführt werden sollte.
Diese Regelung scheint jetzt "gesetzeswidrig" und für die Verpackungs- und Getränkeindustrie nicht mehr tragbar.
Es bleibt abzuwarten, wie sich übergeordnete Gerichte in dieser Frage entscheiden werden.
www.tagesschau.de

Stellungnahme des Bundesumweltministeriums