Zur Einhaltung der im Gesetzestext genannten Umstellungszeiträume wird die Zeit vor dem 24. August 2000 berücksichtigt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Produktion während dieser Zeit den von den Mitgliedstaaten akzeptierten oder anerkannten privaten Standards genügt hat. Für den Verbraucher lässt sich nun die ökologische Herkunft besser bestimmen, da die Kenzeichnung solcher Lebensmittel durch eine EU Kontrollnummer vorgeschrieben ist.
Nach den Naturland Richtlinien bekommen Legehennen ökologisch erzeugtes Futter. Mindestens die Hälfte des Futters muss vom eigenen Betrieb kommen. Selbstverständlich muss auch zugekauftes Futter den Naturland Richtlinien entsprechen. Die Haltungsform von Legehennen soll künftig beim Einkauf leichter zu erkennen sein. So gibt es bereits seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr fünf Haltungskategorien, sondern nur noch drei: Käfig-, Boden-und Freilandhaltung. Aber erst ab 2004 muss die Haltungsform auf jeder Packung angegeben werden, zum Beispiel "Eier aus Käfighaltung". Zusätzlich muss jedes Ei mit einem Erzeugercode versehen werden, auf dem die Haltungsform, das Herkunftsland und die Nummer des Erzeugerbetriebes verzeichnet sind. Die Voraussetzungen, unter denen ein Huhn in "Bodenhaltung" oder in "Freilandhaltung" lebt, sind gesetzlich definiert. Die Anforderungen der EU-Vermarktungsnormen lauten: Bodenhaltung: 7 Hühner pro Quadratmeter im Stall
Freilandhaltung: 1 Huhn pro 10 Quadratmeter im Auslauf. Weder "Bodenhaltung" noch "Freilandhaltung" garantieren allerdings für ökologische Haltung und Fütterung. Öko-Legehennen müssen nach weit strengeren Vorgaben gehalten werden.
Bei den Vorschriften zu Ausläufen, zur Geflügelhaltung und zu Mindeststall- und Auslaufflächen können Ausnahmen für einen Übergangszeitraum, der am 31. Dezember 2010 abläuft, zugelassen werden.
Das ist bei Naturland verboten:
- Tiermehl, gentechnisch modifizierte Organismen
- oder deren Erzeugnisse, Harnstoff, synthetische
- Aminosäuren, synthetische Dotterfärbemittel
- Routinemäßige und prophylaktische Behandlungen
- mit chemisch-synthetischen Mitteln sowie Hormonen
- Käfighaltung
- Schnabelkürzen und Stutzen der Schwingfedern
- Zwangsmauser
- Bodenlose Haltung von Tieren ist ebenfalls verboten
Bis 2004 muss der Verbraucher allerdings noch sehr genau aufpassen, was er kauft. Mit idyllischen Bildern von Himmel, Wiesen, Hühnern im Strohnest etc. auf Verpackungen von Käfigeiern zu werben, ist zumindest bis dahin immer noch gestattet. Ein Potsdamer Gericht entschied jüngst, dies sei nicht wettbewerbswidrig.
Quelle: Naturkost.de, Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen