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Ein Resümee zum Skandal der erpresserischen Zwangsveranlagung der Landwirtschaftlichen Sozialkassen

Mein Erfahrungsbericht eines betroffenen Hobbyimkers, welcher plötzlich Vollerwerbslandwirt sein soll!

Grundsätzlich denke ich, ist es in der gesamten Landwirtschaftlichen Sozialkasse ( LSV ), egal in welchem Bereich, immer derselbe Knackpunkt.

Die Beitragveranlagung wird in keinem der Fälle nach dem Einkommen vorgenommen!

Bei der Gärtnern ist es der Arbeitswert!
bei den Bauern ist es die Fläche!
bei den Imkern sind es die Völkerzahlen!

Ist es bei den See- und Flussfischern die Menge der geangelten Fische- oder ist es die Breite des Flusses oder die Tiefe der Fahrrinne, vielleicht auch die Wasserverdrängung des Bootes oder der Hubraum dessen Motors?

Keine dieser Berechnungsgrundlagen macht eine Aussage über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse, oder berücksichtigt Verluste durch Völkerausfall z. B. durch PSM ( Agrarchemiegifte ) oder schlechte Ernte, oder schlechte Fangzahlen, oder Totalschaden an Pflanzenkulturen, u.s.w.

Hingegen wird jeder Arbeitnehmer nach seinem Einkommen veranlagt!
Nur in der Landwirtschaft nicht. Da werden die Unternehmer und jetzt sogar Hobbylandwirte drangsaliert.

Das alles um 4.500.000.000,- Euro (4,5 Mrd) Zwangssubventionen an den Mann zu bringen.

Zwischen der Sozialgesetzgebung und der Finanzgesetzgebung gibt es enorme Unterschiede. Die Finanzgesetze besagen: Unternehmer ist der auf dessen Rechnung der Betrieb läuft.

Die LSV Gesetze sprechen aber von Existenzgrundlage oder aber nur vom miteinander verheiratet sein und nehmen das als Begründung für die Zwangsmitgliedschaft.
Das treibt jährlich 15.000 Landwirte zur Aufgabe und treibt derzeit auch viele Hobbyimker dazu aufzugeben.

Da, so denke ich, haben wir mglw. die besten Ansätze.

Maßgeblich für den Staat ist aber grundsätzlich die Finanzkraft der Steuerzahler.

Nun zu den Imkern:

Die LSV sagt, dass man ab 100 Völkern gewerblicher Imker ist.
Das FA sagt, dass man erst ab 160 Völkern gewerblicher Imker ist.

Selbst 200 oder mehr Völker bieten keine Sicherheit für ein existentiell sicheres Einkommen.

So wie bei uns Gärtnern die Arbeitswertzahlen, also das Einkommen der Mitarbeiter, keine Auskunft darüber gibt was am Jahresende unterm Strich als zu versteuernder Gewinn übrig bleibt.

Als Berechnungsgrundlage darf nur der zu versteuernde Gewinn zählen. Das ist der einzig gerechte und nachvollziehbare Maßstab und muss unser Ziel sein!

Denken Sie einfach daran wie ich durch diese Sozialkassen ruiniert wurde.
Mein 125 Jahre alter Familienbetrieb wurde totsozialisiert und keinen dieser politischen Verbrecher interessiert es.
Hauptsache die 8000 Sesselfurzer der Sozialversicherung behalten ihren Job.

Siehe unser Verfassungsverfahren und die Aussage von Papier im Dezember des Vorjahres. "Erst Bankrott und dann die Klage einreichen."

Ich denke, dass das der Knackpunkt ist den man verfolgen sollte.

Es mangelt an einheitlicher Gesetzgebung! Es muss aber einheitlich gültige Gesetzgebung geben!

Wen jemand nicht genug verdient, dass er Steuern zu zahlen hat,
dann kann es noch weniger sein, dass er Sozialabgaben zu bezahlen hat.
Ohne genügend Einkommen, so wie das bei den Hobbyimkern und vielen Landwirten der Fall ist und ohne dass man überhaupt Steuerpflichtiger Unternehmer ist, darf es auch keine Veranlagung zu Zahlungen irgend welcher Art geben.

Imkerei Fridolin Brandt
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.imkereibrandt.de

Denn - Seit wann ist Hobby Steuer- und Sozialabgabenpflichtig?
Seit wann muss man für ein Hobby Rentenversicherungsbeiträge abführen?
Es wird ja nicht zur Existenzerhaltung betrieben sondern zum Vergnügen.