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Maut nichts Neues

Die gerade eingeführte City-Maut in London wird derzeit heiß diskutiert. Ganz neu ist diese Idee aber natürlich nicht.

Als überhaupt erste Stadt in Europa führte die norwegische Stadt Bergen bereits in den achtziger Jahren Gebühren für das Befahren der Innenstadt ein. Weitere Städte wie Oslo und Trondheim folgten mit ähnlichen Modellen, so dass 2001 insgesamt rund 360 Millionen Euro eingenommen werden konnten.

Ziel war hier allerdings nicht die Verringerung des Verkehrs. Der Straßenbau ist in Norwegen aufgrund der Berge und Felsen ein kostspieliges Unterfangen, und so sollte mit diesem Projekt Geld in die entsprechenden Staatskassen fließen.

In der Hauptstadt wurde die Gebühr 1992 eingeführt, zu einem Tagessatz von umgerechnet etwa zwei Euro oder einem Jahresticket von 360 Euro. Der Verkehr verringerte sich aber lediglich um ein bis zwei Prozent.

In Italien dagegen war es wiederum das Verkehrschaos, welches durch eine Maut eingedämmt werden sollte. Die historischen Innenstädte von Bologna oder Rom etwa sind für Autos gesperrt. Wer dennoch sein Fahrzeug hier einsetzt, wird zur Kasse gebeten: Ein Jahresabo kostet in Rom beispielsweise ebenfalls 360 Euro.

Vor gut anderthalb Jahren wurden zudem Kameras installiert, die davon abhalten sollen, das Verbot zu umgehen. Strafe: 65 Euro — im Vergleich zu den 120 Euro in London sogar noch recht milde. Dennoch hat diese Abschreckung ihre Wirkung nicht verfehlt, das Verkehrschaos konnte etwas gebändigt werden.

Europäer nicht allein

Doch nicht nur in Europa gibt es Cities, die nur gegen eine Gebühr zu befahren sind. Auch in Asien versucht man, den Verkehr mit entsprechenden Projekten in den Griff zu bekommen. Technisch ganz ausgeklügelt geht es dabei in Singapur zu: Autos müssen hier hinter der Windschutzscheibe ein kleines Gerät mit sich führen, das eine wiederaufladbare Geldkarte enthält.

Vor Zonen, in denen es häufig zu Verkehrsstörungen durch Staus kommt, befinden sich elektronische Tore, welche die Gebühren von der Karte abbuchen. Die Preise sind dabei abhängig von der Art des Fahrzeuges sowie von der Strecke und der Tageszeit. Ist keine Geldkarte vorhanden, oder sollte das Guthaben nicht ausreichen, wird eine Strafgebühr von umgerechnet etwa fünf Euro erhoben.

Versäumt man die Zahlung innerhalb von zwei Wochen beläuft sich das Bußgeld auf rund 35 Euro, aus denen bei Nichtzahlung auch ei Termin vor Gericht werden kann.