Gefördert werden damit national bedeutsame Landschaften als Beitrag zum Schutz des Naturerbes Deutschlands. Erweitert wurde dieses Programm 1989 durch das Gewässerrandstreifenprogramm.
Durch die Ausweisung von mindestens zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen zur Verbesserung der ökologischen Qualität der Fließgewässer erreicht werden. Außerdem soll die Eigendynamik von Gewässern gefördert werden.
Erklärtes Ziel des Bundesförderprogramms ist es, die Kernflächen der Projektgebiete bis zum Ende der jeweiligen Projektlaufzeit als Naturschutzgebiete zu sichern.
Die Fördermittel werden überwiegend für den Flächenankauf, daneben aber auch für langfristige Pacht, die Pflege- und Entwicklungsplanung, die Durchführung biotoplenkender Maßnahmen sowie für Personal- und Sachkosten eingesetzt. In Gewässerrandstreifenprojekten sind zusätzlich langfristige Ausgleichszahlungen förderfähig. Für Naturschutzgroß- und Gewässerrandstreifenprojekte übernimmt die Bundesregierung bis zu 75% der anfallenden Kosten, die Bundesländer tragen in der Regel 15%, die Projektträger (z.B. Landkreise, Zweckverbände oder Vereine) 10% der Kosten. Die Laufzeit der Vorhaben liegt bei durchschnittlich zehn Jahren. Weitere Informationen lassen sich auf der Internetseite des Bundes für Naturschutz nachlesen. Besonders interessant sind, auf die Flutkatastrophe in Sachsen und Bayern bezogen, dieNaturschutzprojekte zur Erhaltung und Regeneration von Auenökosystemen, wodurch solche Katastrophen vermieden werden können.
Quelle: www.bfn.de
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