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Ökosiegel

Kann sich der Verbraucher noch auf BIO-Lebensmittel verlassen?

Das Biosiegel der EU

Kann sich der Verbraucher heutzutage darauf verlassen, dass überall, wo „Bio“ draufsteht, auch „Bio“ drin ist?
Bei der Vielzahl an Ökoprodukten und der Flut an Zeichen und Siegeln kann man schnell den Überblick verlieren.

Abhilfe schaffen einige Erkennungsmerkmale, die garantieren, dass das Produkt den Bestimmungen der EU-Verordnung genügt.
Erscheint beispielsweise in der Verkehrsbezeichnung „Bio“, muss das Produkt die Bestimmungen der EU erfüllen. Vorsicht geboten ist allerdings bei Angaben wie „naturnah“, „alternativ“ oder „aus kontrolliertem Anbau“.
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Ein weiteres Erkennungsmerkmal ist die Codenummer, das heißt der Name der zuständigen Kontrollstelle, wie beispeilsweise „DE-099-Öko-Kontrollstelle“.

Außerdem gibt es in Deutschland rund 100 Öko-Marken und Warenzeichen, die ein Ökoprodukt eindeutig kennzeichnen. Dazu gehören die Zeichen der anerkannten Anbauverbände ANOG, BIOKREIS, BIOLAND, BIOPARK, ECOVIN, DEMETER, GÄA, NATURLAND, ÖKOSIEGEL.
Viele Supermärkte bieten Ökolebensmittel unter eigenen Labels an: NEUFORM-Bio, Füllhorn, Naturkind, Grünes Land, Alnatura, Bio-Wertkost oder Terra Pura und Pro Natur.

Seit September 2001 gibt es ein bundesweites gemeinsames Ökosiegel, das BIO-SIEGEL.
Dieses Siegel garantiert, dass die Erzeugnisse gemäß der EG-Öko-Verordnung produziert und kontrolliert werden und dass deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95% aus ökologischem Landbau stammen.
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