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Pockenimpfung: Was genau geschieht im Moment?

Das Thema eines möglichen Angriffs mit biologischen Waffen und somit einer ausgehenden Gefahr durch Pockenviren ist nach wie vor nicht vom Tisch. Die Möglichkeit eines solchen Anschlages muss von Behörden und Politik ernst genommen werden.

Daher ist ein Impfplan mit insgesamt drei Stufen vorgesehen. Gemäß Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin hat man hierbei eventuelle Risiken durch Nebenwirkungen dem Nutzen einer solchen Impfung gegenüber gestellt. Viele Menschen haben vor rund 30 Jahren eine solche Impfung erhalten, die auch eventuell noch einen Restschutz bieten kann. Wie und in welchem Umfang eine solche frühere Impfung Schutz bieten kann, das ist allerdings nicht klar.


Drei Phasen vor einer möglichen Impfung

Phase I


Sollte es keinen Pockenfall in der Welt geben, wird auch die Bevölkerung in Deutschland nicht geimpft. Es steht derzeit allerdings noch zur Debatte, ob nicht denjenigen Personen, welche bei einem möglichen Pockenvorfall aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als erste damit in Berührung kämen, eine Impfung präventiv ermöglicht werden soll. Zu diesem Kreis würden beispielsweise Mitarbeiter in entsprechenden Laboren und Behandlungszentren gelten.


Phase II

Kommt es zu einem Pockenfall, der allerdings außerhalb der Bundesrepublik auftritt, soll zunächst medizinisches Personal durch eine Impfung geschützt werden. Gleiches gilt für einige Berufsstände, die "zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens" beitragen, wie beispielsweise die Polizei.


Phase III

Tritt ein Pockenfall in der Bundesrepublik Deutschland auf, so soll die Verbreitung des Virus mit einer Riegelimpfung eingedämmt werden. Dies schließt zunächst sämtliche Menschen ein, mit denen die infizierte Person Kontakt hatte. Eine solche Maßnahme kann allerdings ebenfalls auf eine ganze Stadt oder Kommune ausgedehnt werden.

Abhängig ist der Umfang der vorzunehmenden Impfungen natürlich von der Zahl der infizierten sowie der mit dieser in Kontakt getretenen Personen. Eine Massenimpfung der nahezu gesamten Bevölkerung des Landes wäre in einem Notfall ebenfalls nicht komplett auszuschließen. Hier würde zudem das Infektionsgesetz greifen, welches eine Pflicht zur Impfung vorsehen kann.

Hiervon sind wiederum nur Personen nicht betroffen, bei denen die Risiken einer solchen Maßnahme nach ärztlichem Ermessen einen Nutzen überschreiten würden. Es darf keine Bedrohung für Gesundheit oder gar Leben der jeweiligen Person bestehen.

Ausgearbeitet wurden diese Maßnahmen durch das Bundesgesundheitsministerium, die Länder sowie Fachbehörden.