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Trojanisches Pferd für die bäuerlich-ökologische Landwirtschaft

„Mehr und bessere Biolandwirtschaft“: Unter dieser Überschrift steht laut EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos der am Dienstag vorgelegte Entwurf der EU-Kommission zur Revision der EU-Öko-Verordnung. Doch einige der geplanten Punkte machen den Vorschlag der Kommission zum Trojanischen Pferd für die heimische Bio-Produktion.

In die Praxis umgesetzt würde der Entwurf den Öko-Landbau zurück in Richtung Nische drängen - und damit das Gegenteil von dem bewirken, was die EU-Kommission angeblich anstrebt. Das liegt vor allem an den besonders scharfen Grenzwerten für Rückstände von Pestiziden und Verunreinigungen mit GVO, die künftig für Bio-Lebensmittel gelten sollen. „Die ökologische Landwirtschaft trägt durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel entscheidend zum Umweltschutz bei und entspricht mit ihrer strikten Ablehnung von gentechnisch veränderten Organismen auch dem Wunsch der meisten Verbraucher“, so Sepp Brunnbauer, Geschäftsführer des Biokreis, „aber im Nebeneinander von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft lässt sich eine Verunreinigung auch ökologischer Erzeugnisse trotz hoher Anstrengungen nicht immer vermeiden.“ Und weiter: „Warum nun die ökologisch wirtschaftenden Betriebe mit hohen Kosten für die Analyse und vor allem dem Risiko einer fremdverschuldeten, zu hohen Verunreinigung ihrer Erzeugnisse belastet werden sollen, ist kaum nachvollziehbar. Für viele bäuerliche Betriebe wäre die ökologische Landwirtschaft unter diesen Bedingungen nicht mehr praktikabel.“

Bereits jetzt hinkt das Angebot an heimischer Bio-Ware der Nachfrage deutlich hinterher. Die Umsetzung des Entwurfs der EU-Kommission würde diesen Trend noch deutlich verschärfen, da auch die Umstellung auf den Bio-Anbau erschwert würde. Sepp Brunnbauer: „ Die 1991 bzw. 2000 eingeführten, EU-weit geltenden Vorschriften zum Ökolandbau bilden als EU-Ökoverordnung die Basis der Ökologischen Landwirtschaft. Im Bestreben der Öko-Branche, immer besser zu werden, wurden und werden diese Regeln kontinuierlich überarbeitet und weiterentwickelt. Wer sich für eine Ausweitung des Ökolandbaus einsetzen will, darf diesen erfolgreich laufenden Prozess nicht durch eine Art Total-Revision der Verordnung unterbrechen und damit empfindlich destabilisieren.“