Die Kosten für eine Photovoltaikanlage variieren je nach geografischer Lage, der Ausrichtung auf dem Dach sowie den technischen Komponenten. Deswegen ist es schwer, einen pauschalen Preis anzusetzen. Grundsätzlich kann man mit Kosten zwischen 6.000 bis 7.500 Euro rechnen. Eine Sonnenkollektoranlage für einen 4-Personen-Haushalt gibt es auch schon zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Soll die Heizung hierdurch unterstützt werden, kann man allerdings eher mit Kosten bis zu 10.000 Euro rechnen. Man sieht, eine pauschale Angabe ist so gut wie unmöglich.
Egal, in welchem der oben genannten Rahmen sich die Anschaffungskosten bewegen, wird kaum jemand die gesamte Summe in Form von Eigenkapital aufbringen können. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, mit denen man eine Photovoltaikanlage finanzieren kann.
Kreditfinanzierung
Der einfachste Weg, in kurzer Zeit eine größere Summe Geld zu bekommen, ist die Aufnahme eines Kredites. Im Moment sind die Zinsen sehr niedrig — unter smava.de kann man gleich mehrere Kredite miteinander vergleichen, um die günstigsten Konditionen ausfindig zu machen.
Durch die Kreditaufnahme bzw. die zu tilgenden Beträge vermindert sich zunächst der Gewinn, den man aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage erwirtschaftet. Doch solange die Kreditzinsen die Rendite der Anlage nicht übersteigt, also keine zusätzlichen Kosten entstehen, lohnt sich die Finanzierung über einen Kredit auf jeden Fall.
Einspeisevergütung
Ist die Anlage erst einmal in Betrieb, kann sie sich zum Teil auch durch die Energie, die man in das öffentliche Netz einspeist, finanzieren. Im Erneuerbare-Energie-Gesetz ist die Höhe der
Einspeisevergütung festgelegt. Die Vergütungssätze sind immer abhängig von der jeweiligen Gesamtleistung der Anlage. In den letzten Jahren wurde diese Art der staatlichen Förderung allerdings kontinuierlich um einige Cent pro Kilowattstunde gekürzt. Dass auch in Zukunft Kürzungen anstehen, kann leider nicht ausgeschlossen werden.
Was viele Besitzer einer Photovoltaikanlage aber vergessen, ist, dass sie als Unternehmer gelten, sobald sie Energie ins öffentliche Netz einspeisen. Das bedeutet, dass man einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen kann.