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Abschreibung von Photovoltaikanlagen - Steuern sparen

Erneuerbare Energien sind bedingt durch die Energiewende immer stärker gefragt und der Staat fördert erneuerbare Energien, vor allem Solaranlagen und solarthermische Anlagen nicht nur direkt beim Bau, sondern auch indirekt, indem man als Bauherr und Eigentümer in großem Umfang Steuern mit erneuerbaren Energien sparen kann.

So locken großzügige Abschreibungsfristen von nur 10 Jahren für Solaranlagen und als zusätzlicher steuerlicher Anreiz neben der linearen Abschreibung auch die degressive Abschreibung, nachdem diese in den vergangenen Jahren fast nur noch auf gewerbliche Immobilien eingeschränkt wurde. Der Vorteil bei der degressiven Abschreibung ist, dass sich so bereits im Anschaffungsjahr bis zu 20 % der Kosten von der Steuer absetzen lassen, während bei der linearen Abschreibung nur 5 - 10 % pro Jahr der Kosten abgeschrieben werden können.

Solaranlagen und Solartechnik ist selten günstig und die Anschaffung zuerst teuer - mittels einer hohen Abschreibung im Anschaffungsjahr, ermöglicht durch die degressive Abschreibung, lassen sich die hohen Kosten jedoch direkt in einen hohen Steuervorteil umwandeln. Bereits bei einem Investitionsaufwand von 20.000 Euro könnten so 4.000 Euro direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden - bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro wäre dies eine satte Steuerersparnis von 1.225 Euro!

Aber: Nicht umsonst muss man sich auf ein „bis zu“ beschränken, da die Absetzbarkeit letztendlich von der Art der Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energien abhängt sowie vom zuständigen Finanzamt: Denn die AfA für Solaranlagen sind auf 10 Jahre angesetzt, für Photovoltaikanlagen jedoch auf 20 Jahre. Zwar ist eine Photovoltaikanlage auch eine Solaranlage, jedoch kann sich das Finanzamt auch gegen die Anerkennung als steuerlich besser einzustufende „Solaranlage“ sperren.

Weiterführendes zum Thema:
- http://www.steuerncheck.net/steuern-sparen-solaranlage/