Die bisherige Auffassung der Sozialgerichte, dass die Berufsgenossenschaften (auch die Berufsgenossenschaft in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung) sogenannte Verwaltungsmonopole seien und nicht dem EU- Wettbewerbsrecht unterlägen, steht jetzt der Vorlagebeschluß des Landessozialgerichtes Chemnitz ( AZ. : L 6 U 2 / 06 ) entgegen. Nun kann endlich durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden, ob das Zwangsmonopol der Berufsgenossenschaften in Deutschland mit europäischen Recht vereinbar ist.
An die Stelle der Pflichtversicherung muss eine Versicherungspflicht bei freier Wahl des Versicherers treten.
Die Kfz- Haftpflichtversicherung zeigt, dass es möglich ist, die Versicherung zu öffnen. Wo der Halter diese Pflichtversicherung abschließt ist seine persönliche Entscheidung.
Aus dem Verbandsorgan " Der Steuerzahler " Ausgabe 9/ 2007 des Bund der Steuerzahler, mit dessen freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung.
Fridolin Brandt
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